Die Wertmarke ermöglicht schwerbehinderten Menschen unter anderem kostenlose Beförderung in Regionalzügen der deutschen Bahn. Sofern diese in einem Verkehrsverbund fahren gilt das auch außerhalb des Heimatortumkreises. In den letzten Jahren wurden viele Verkehrsverbundräume ausgedehnt. Man kann daher heute durchaus längere Strecken kostenlos oder preiswert zurücklegen, weil der Zug von einem in den nächsten Verkehrsverbund rollt und die Wertmarkenregelung greift.
Selbstverständlich wurde die Freifahrtregelung nicht dazu geschaffen, Schwerbehinderten kostengünstige Fernreisen zu ermöglichen. Das muss ganz klar gesagt werden. Auf der Strecke Nürnberg-Regensburg beispielsweise lohnt sich die Fahrt mit dem ICE aber kaum, weil dieser gerade mal 5 Minuten früher am Ziel ist als der Regionalexpress. Und wer abends von A nach B will muss oft mangels Angebot auf den ICE-Komfort verzichten und auf Regionalbahnen zurückgreifen. Es lohnt sich also durchaus zu wissen, welche Verkehrsverbünde es gibt und in wie weit sie kostenlose Fahrten mit der Wertmarke ermöglichen.
Die Seite Verbundinfo.de.vu hilft hier weiter. Unter dem Link "Hinweise für Behinderte" befinden sich nochmals einige Informationen zu Wertmarke, Schwerbehindertenausweis, Begleitpersonenregelung und Verkehrsverbundräumen allgemein. Auf der Startseite kann man außerdem die einzelnen Bundesländer anwählen. Zusätzlich gibt es auch jeweils einen Link für Österreich und einen für die Schweiz.
Wenn man das entsprechende Land ausgesucht hat, erscheinen alle dort vorhandenen Verkehrsverbundgesellschaften. Neben dem Namen und dem Geltungsbereich sind auch Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail oder Telefon angegeben. Über die Telefonnummern kann man zum Beispiel auch Fahrplanauskünfte zu den Buslinien des Verbunds erfragen, wenn man sich nicht mit regionalen Fahrplanauskunftsseiten herumquälen möchte.
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